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Als Fahrradfahrer an Autos vorbeischlängeln

  • stoevchen
  • 23. Dezember 2011 um 20:01
  • stoevchen
    Gast
    • 23. Dezember 2011 um 20:01
    • #1

    Wer kennt das nicht, man fährt Fahrad und kommt auf eine lange Autoschlange an der Ampel zu. Was macht man? Sich ganz rechts dran vorbeischlängeln. Jetzt die Frage: Darf man das?
    Laut ADAC ist hier die Antwort: JA, als Fahrrad-/u. Mofafahrer ist es erlaubt, auf der ganz rechten Spur an den Autos vorbei zu fahren, allerdings nur, wenn genügend Platz ist.

    Na, das ist doch mal eine nette Regel, zumindest für Fahrrad-/u. Mofafahrer. Denn ob die Autofahrer es genauso gern sehen, wenn sich einer an einem vorbeiquetscht und man deshalb beim Abbiegen auch noch warten muss, bis der 2Radfahrer vorbei ist, bleibt die 2. Frage *6\'

  • Gast001
    Gast
    • 23. Dezember 2011 um 21:02
    • #2

    Dieses Verhalten beobachte ich schon seit langem.
    Kein Fahrrad- Mofafahrer stellt sich in einer Autoschlange ganz hinten an.

    Ich finde es jedoch nicht ganz ungefährlich , sich an Autos "vorbeizuquetschen" , wenn nicht genug Platz da ist- es kann leicht passieren, dass Autofahrer , wenn es eng ist und die Autoschlange sich gerade in Bewegung setzt, den auf der Seite drängelnden Radfahrer nicht sehen. Ein Sturz oder zumindest ein Blechschaden ist unvermeidlich. Nicht auszudenken, wenn der Radfahrer zwischen Vorder- und Hinterachse eines LKW gerät!!!

    Wie ist dann die Schuldfrage zu sehen? Was ist "genügend Platz" ???

    Gruß,
    ELMA

  • stoevchen
    Gast
    • 23. Dezember 2011 um 21:35
    • #3

    Ich schätze mal, mit "genügend Platz" ist der Streifen gemeint, den Fahrradfahrer normalerweise als ausgeschilderten Fahrradweg zur Verfügung haben. Wenn es aber keinen Radweg gibt, sollte aber zumindest von der Breite ausgegangen werden, platzmäßig.

    Es gibt auch Autofahrer, die sich extra so eng an den Rand stellen, damit eben kein 2Radfahrer dran vorbei passt.

    Klar ist es gefährlich, wenn man sich dann trotzdem vorbei drängelt, im Zweifelsfall sollte man als 2Radfahrer lieber doch hinten stehen bleiben.

    Ich muss allerdings gestehen, wenn ein Bürgersteig in der Nähe ist und die Autoschlange ellenlang, steige ich ab und schiebe mein Rad auf dem Bürgersteig weiter bis zur nächsten Ampel. Damit bin ich meist immer noch schneller bei grün drüber, als wenn ich warten muss, bis sich alle in Bewegung gesetzt haben.

  • Gast001
    Gast
    • 23. Dezember 2011 um 21:46
    • #4
    Zitat von stoevchen


    Ich muss allerdings gestehen, wenn ein Bürgersteig in der Nähe ist und die Autoschlange ellenlang, steige ich ab und schiebe mein Rad auf dem Bürgersteig weiter bis zur nächsten Ampel. Damit bin ich meist immer noch schneller bei grün drüber, als wenn ich warten muss, bis sich alle in Bewegung gesetzt haben.

    So mache ich es auch!! :wink:
    Manchmal schiebe ich auch nicht ganz , sondern fahre langsam, - vor allem , wenn der Gehweg leer ist und ich noch ein Stück von der Ampelkreuzung entfernt bin. ( was allerdings verboten ist, ich weiß....)

    Manchmal wünschte ich mir auch, dass ich auch als Erwachsener auf dem Gehweg fahren darf ( es gibt so fahrradunfreundliche Städte, da hört der Radweg 10 Meter vor der Kreuzung plötzlich auf . Wenn man sich da verkehrsgerecht als linksabiegender Radfahrer einordnen will, lebt man gefährlich.
    Da benütze ich auch lieber als "Pseudofußgänger" mit dem Fahrrad die Fußgängerampel.

    Gruß,
    ELMA

  • hadedeha
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    • 24. Dezember 2011 um 09:50
    • #5

    Bei dem Thema stelle ich bei mir selbst immer wieder einen Interessenkonflikt fest, je nachdem ob ich gerade im Auto oder auf dem Fahrrad sitze.
    Als Autofahrer empfinde ich diese "Vorbeischlängler" schrecklich. Man muss wirklich Augen wie ein Chamäleon haben, um alles was um einen herum vorgeht erfassen zu können. Um das zu lernen empfehle ich jedem einen längeren Aufenthalt in den Niederlanden - da wird nicht nur rechts vorbeigeschlängelt, sondern auch links und eigentlich überall.*6\'

    Als Radfahrer sehe ich das natürlich alles ganz anders :24:. Man will ja vorwärts kommen und warum soll man sich hinten bei den "Breiten" anstellen?
    Gut finde ich z.B. in Hamburg, dass praktisch jeder Bürgersteig mit diesem Schild https://upload.wikimedia.org/wikipedia/comm…hen_240.svg.png versehen ist, was sinngemäß bedeutet dass Fußgänger und Radfahrer sich diesen Weg teilen, wobei Radfahrer Rücksicht auf Fußgänger nehmen müssen.
    Somit hat sich zumindest dort das beschriebene Problem überwiegend erledigt, zumal das Miteinander zwischen Radfahrern und Fußgängern (meistens) recht harmonisch ausfällt.

    Liebe Grüße
    Helga

  • cabrio
    Gast
    • 24. Dezember 2011 um 15:10
    • #6

    Da ich als Briefträger mit dem Fahrrad unterwegs bin kenne ich das auch.

    Bei uns in Königsbrunn ist die Hauptstrasse mehrere Kilometer lang und auf beiden Seiten ist ein Fahrradweg auf dem Gehweg ausgewiesen. Jetzt sind unsere findigen Verkehrsüberwacher auf den Trichter gekommen jeden der seitenverkehrt den Fahrradweg benützt mit 15 Euro abkassieren zu wollen.

    Nun, ich komme also mit dem Postrad auf der verkehrten Seite und stelle meine Briefe zu. Die Bemessung meines Bezirkes ist nun mal so geschnitten das ich eben seitenverkehrt zustelle. Nun kommt die Dame und meint ich solle 15 Euro bezahlen worauf ich zu ihr sagte das sie mich nicht meinen kann. Sie hielt dann mein Fahrrad fest, worauf ich ihr sagte das sie ganz schnell ihre Hände da wegnehmen soll sonst passiert was. Sie meinte, sie dürfe das Fahrrad festhalten oder auch mich selbst. Daraufhin sagte ich ihr sie solle aufpassen das sie sich nicht weh tut beim festhalten und wenn sie mein mit der Post beladenes Fahrrad nicht los läßt bekommt sie eine Anzeige. Daraufhin ließ sie los und ich fuhr weiter.

    Nun kam etwa 10 Minuten später ein Polizist auf mich zu und wollte mich darauf aufmerksam machen das auch wir von der Post nicht seitenverkehrt fahren dürfen. Ich erklärte ihm wie das mit meiner Bemessung ist und das ich meinen Zustellgang genau so ausführen muß. Das ist ja auch eine versicherungstechnische Sache. Außerdem erklärte ich ihm das es nicht angehen kann das die Dame mein Fahrrad oder mich anfaßt. In diesem Punkt gab er mir recht, sie darf weder mich noch mein Fahrrad festhalten, das darf eben nur die Polizei. Der Polizist meinte nun das es mit meinem Arbeitgeber abgeklärt werden muß wie da weiter verfahren wird. Bis dahin darf die Dame nicht mehr kassieren.

    Das war im Sommer 2009 und seitdem hat sich nichts mehr getan. Drei meiner Kollegen haben die 15 Euro gezahlt und schieben nun beim Zustellen ihr schweres Fahrrad. Ich sehe es immer wieder wie sogar Schulkinder angehalten werden um sie abzukassieren. Ich selbst komme ja nicht mehr in die Bedrängnis dort fahren zu müssen da ich einen anderen Bezirk habe und zur Zeit nicht absehbar ist wann ich wieder in die Arbeit gehen kann.

  • stoevchen
    Gast
    • 26. Dezember 2011 um 00:26
    • #7

    @cabrio:
    Das ist ja echt Allerhand, was sich die Verkehrüberwacherin rausgenommen hat oO

    Find ich echt traurig, das sogar Kinder angehalten werden und schon Knöllchen bezahlen sollen. Ist der Staat mittlerweile so arm, das man noch nicht mal davor halt macht?

    Was das vorbeischlängeln an Autos angeht, ja, stimmt, man sollte es immer aus beider Sicht sehen. Wenn ich nämlich Auto fahre, graut es mir immer davor, wenn ein 2Radfahrer sehr eng an mir vorbei fährt. Aber genau darin besteht ja der Punkt, es ist nur erlaubt, wenn genug Platz ist. Wenn man aber schon fast am Spiegel vom Auto hängen bleibt, sollte man eben nicht vorbeifahren...

  • tosca
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    690
    • 26. Dezember 2011 um 01:16
    • #8

    Nun, ich sehe das etwas anders, ich finde es unmöglich, in der "falschen" Richtung auf dem Radweg zu fahren und ärgere mich über solche rücksichtslosen Zeitgenossen - Stell Dir mal vor, es sind Fussgänger auf dem Fußweg daneben unterwegs und man muss dann als Radfahrer der in der richtigen Richtung fährt noch einem falschfahrenden Radfahrer ausweichen, das kann u.U. zu sehr, sagen wir mal vorsichtig "unangenehmen" Situationen kommen, besonders auch dann, wenn es ein Rad z.B. mit Kinderanhänger ist der den ganzen Radweg beansprucht.
    Bei uns teilen sich Radler und Fußganger auch die Wege, diese sind durch eine weiße durchgehende Linie gekennzeichnet, gerade auch deshalb ist es nötig, daß man sich richtig verhält, dazu gehört eben auch, daß die Fahrtrichtung stimmt.
    Bei Schulkindern sollte man so verfahren, daß man sie natürlich anhält, allerdings um sie zu belehren, ohne zu kassieren - das liegt im Ermessen der Polizei oder der Damen und Herren des Ordnungsamtes.
    Gesetze sind nun mal dazu da, sie einzuhalten ;) damit auch das Miteinander funktioniert.....

    :blume17: Grüssle von Sylvi

    Nicht woher der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt, darauf kommt es an!

  • cabrio
    Gast
    • 26. Dezember 2011 um 01:29
    • #9
    Zitat von tosca


    Gesetze sind nun mal dazu da, sie einzuhalten ;) damit auch das Miteinander funktioniert.....


    Das sehe ich im Prinzip schon auch so, trotzdem gibt es eben Fälle wo vielleicht die Gesetze überdacht werden müssen.

    Wir Briefzusteller müssen ja auch auf dem Gehweg mit unserem Fahrrad von Briefkasten zum nächsten fahren. Es geht ja gar nicht anders.

    Bei uns in Königsbrunn gibt es ein Gymnasium, eine Realschule und 3 Hauptschulen. Da kannst du dir denken wie es da nach Schulschluß abgeht.

  • Trollinchen
    Gast
    • 28. Dezember 2011 um 20:21
    • #10

    Bei uns darf man bis zum 12 Lebensjahr auch den Fußgängerweg benutzen. Da in meiner Stadt die Radwege sehr dünn gesäht sind, habe ich meinen Kids immer erlaubt auch im "höheren" Alter den Fußgängerweg zu benutzen, vorsichtig und keinen gefährdent natürlich und ich würde für die Knöllchen aufkommen. Liebe bezahle ich 10 Euro, als mein Kind mit dem Leben.

    Ich bin Autofahrerin und bin der Meinung, das es eine Regel geben sollte, wie bei uns Autofahrern, 1,50 m an einem 2Rad vorbei...ist der Platz nicht da, hinten anstellen. Schon wegen der eigenen Sicherheit.

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