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Ob es hilft?

  • Gast001
  • 23. Oktober 2017 um 22:44
  • Gast001
    Gast
    • 23. Oktober 2017 um 22:44
    • #1

    Der verzweifelte Versuch eines Anliegers, seine Einfahrt freizuhalten

    Halteverbot

    Gesehen in Groß Zicker auf der Insel Rügen, wo der Parkplatz im Sommer knapp ist.

    Liebe Grüße,
    Elke

  • hadedeha
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    • 24. Oktober 2017 um 10:04
    • #2

    Hahaha - sehr kreativ! :461: Gut beobachtet.

    Liebe Grüße
    Helga

  • Gast001
    Gast
    • 24. Oktober 2017 um 14:45
    • #3

    Willst Du lernen , Deinen Namen zu tanzen?

    :275::wink::276:

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    Liebe Grüße,
    Elke

  • Gast001
    Gast
    • 24. Oktober 2017 um 19:48
    • #4
    Zitat von Dieter

    Das brauch ich mir aber jetzt nicht aneignen.

    Aber probieren, lieber Dieter!
    Conny wird Dir bestimmt mit Vergnügen zuschauen!
    Und Ajko und Daisy wundern sich über's Herrle .
    :grin:

    Liebe Grüße,
    Elke

  • waldi
    Administrator
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    • 24. Oktober 2017 um 21:53
    • #5

    Ich sehe ein solches Schild als pure Provokation!
    Ich würde gerade deshalb dort parken! X(

    Außerdem: Hätte ich in der Schule nur Singen und Klatschen gehabt, dann wäre dieses Schild eines mit sieben Siegeln. Ich könnte den Sinn trotz einiger Grafiken nicht erfassen.
    Auch wenn ich meinen Namen und den Text des Schildes klatschen könnte wäre es mir keine Hilfe, außer der Schildaufsteller beherrscht das Klatschen wie ich und klatscht es mir vor.


    sinniert waldi :174:

    Und immer neugierig bleiben!

  • Tom
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    14. Februar 1969 (57)
    • 26. Oktober 2017 um 18:39
    • #6
    Zitat von waldi

    Ich sehe ein solches Schild als pure Provokation!
    Ich würde gerade deshalb dort parken!

    Pflichte dir da voll bei.

    Habe tagtäglich mit so Situationen zu tun und wenn dann so was sehen würde, dann erst recht.
    Hätte sowieso keine Rechtsgültigkeit so ein Tafel.

    Aber dennoch irgendwie lustig oder auch nicht. :thumbsup:

    Schöne Grüße

    Tom

  • Gast001
    Gast
    • 26. Oktober 2017 um 19:17
    • #7
    Zitat von Tom

    Hätte sowieso keine Rechtsgültigkeit so ein Tafel.

    Rechtsgültigkeit ??
    Nun, es gibt eine Pflicht ( auch ohne Schild) Ein - und Ausfahrten frei zu halten. ( Und um eine deutlich erkennbare Hofeinfahrt ging es )
    Was würdest Du tun, wenn vor Deiner Garagenzufahrt vor Deinem Grundstück auf der Straße jemand parkt?????

    Also , ich hab da bei mir nicht extra ein Halteverbotssschild stehen ( aber es hat auch noch nie jemand die Einfahrt zugeparkt )
    In D gilt

    Spoiler anzeigen


    Was besagt die StVO zum Parken vor Einfahrten?
    Das Parken vor Grundstückseinfahrten ist laut StVO geregelt. Maßgeblich ist hier Paragraph 12 Abs. 3 Nr. 3 sowie Nr. 5. Dieser besagt Folgendes:
    Das Parken ist unzulässig
    […]
    3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
    […]
    5. vor Bordsteinabsenkungen.
    [/quote]

    Für mich ist das Schild einfach lustig - aber ich gehe davon aus , dass der Ersteller es ironisch gemeint hat.

    Dass die Sache mit dem Tanzen des Namens durchaus einen ernstzunehmenden Hintergrund hat, wisst Ihr vielleicht , oder?

    Es gibt Schulen, da ist "Eurythmie" ordentliches und ernstzunehmendes Unterrichtsfach. Ich kenne solche Schulen und habe Respekt vor deren Arbeit. Auch wenn mir das anthroposophische Gedankengut fremd ist.

    Vielleicht hat der Schildhersteller Erfahrungen in/mit solch einer Schule gemacht, die ihm nicht gefallen haben und er macht sich jetzt auf diese Weise Luft, indem er sie etwas lächerlich macht. Provokation ja- aber nicht nur gegen den Falschparker.

    Zugegben - schwer verständlich.
    Aber es ist ein Hingucker!

    Wir wissen es nicht.

    Dieter hat Recht, wir sollten

    Zitat von Dieter

    das ganze nicht so ernst sehen

    Gruß,
    Elke

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