Um auf das Anleinverbot von Hunden im Wald zu kommen, es ist schon auch zum Schutz von den Hunden selbst
Das ist o.k.
Ein Pensionierter Jäger hat in Bayern seinen Hund auf einen Greif gejagt und den Vogel erlegt. Die Geldstrafe für den Mann betrug 15000 Euro.
Ja, auch das ist richtig. Da kommen zwei Dinge dazu, die abweichen vom Normalfall.
1. Ein Jäger selber (auch wenn er pensioniert ist) hat also gegen sein Berufsethos verstoßen,
2. seinen Hund auf einen Greif gejagt.
Diese Geldstrafe ist für einen professionellen Jäger damit recht verständnisvoll und hätte eigentlich eine Minderung seiner Bezüge nach sich ziehen müssen.
Denn wenn z.B. ein Beamter einen "Christbaum" im Wald klaut, passiert genau dies.
Ist halt so.
Lieben Gruß
Helmut