In letzter Zeit stolpere ich vorwiegend in der Nähe von Bahnübergängen über eine Schilderkombination deren Sinn mir rätselhaft ist.
Dazu dieses Beispiel.
Nach dem Bahnübergang steht auf der rechten Seite dieses Schild.
Oben sehen wir das Verkehrszeichen 306 Vorfahrtsstraße.
In der Mitte das Verkehrszeichen 209-30 vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus.
Darunter die Entfernungsabgabe über 14 m.
Darf ich hier weder rechts noch links abbiegen?
Gilt die "Vorfahrtsstraße" nur über 14 Meter?
Hier noch mal die Kreuzung etwas näher.
Wer kann mir die Situation erklären?
Haben wir einen Fahrlehrer in unseren Reihen?
Oder sitz ich nur auf der Leitung?
fragt waldi