Hab das heute mal gescannt aus der Münchner Merkur von heute, den 20.7.16.
Ich habe das Foto aus der Zeitung scannen müssen, da es nicht in der online Zeitung erscheint.
Die zwei wichtigsten Erkenntnise daraus sind wohl
a,
Das Kunsturhebergesetz zeigt als Ausnahme auf: " der Fotograf braucht keine Erlaubnis, wenn fremde Personen zufällig als Beiwerk in einer schönen Landschaft oder neben einer Sehenswürdigkeit erscheinen."
Dann dürfe er sie laut Kunsturhebergesetz ohne Erlaubnis ablichten und die Bilder sogar ohne deren Einverständnis im Internet verbreiten.
b,
Aber Achtung:
siehe die letzten 2 Absätze:
Hat jemand die Erlaubnis zum Fotografiert-oder Gefilmtwerden gegeben, gilt das nicht gleichzeitig als Zustimmung zur Veröffentlichung.
Dafür braucht man eine extra Erlaubnis., so die Rechtsexperten.
Juristen würden das Versenden oder Hochladen als " Verbreiten" im Sinne des Kunsturhebergesetzes sehen - und dies sei nur erlaubt, wenn der / die Abgelichtete eingewilligt hat.
Alles klar im Juristendeutsch?
Also lieber mal mehr etwas Pixeln als nicht.
Lieben Gruß
Helmut
Deshalb habe ich die zwei zufällig abgelichteten Personen auf dem Irschenberg nur deshalb nicht gepixelt, da man ohnehin die Gesichter nicht erkennt.