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1412 Bayern: ASCHAFFENBURG > erste deutsche Autolenkerschule

  • waldi
  • 14. Februar 2015 um 21:57
  • Unerledigt
  • waldi
    Administrator
    Beiträge
    4.351
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    5.166
    • 15. Februar 2015 um 22:21
    • #21

    Mensch, Dieter!

    Aber, wie schrieb Paulus an die Kolosser (Kol 3,18)?

    Zitat

    Ihr Weiber, seid euren Männern untertan im (Glauben an) den HERRN, wie sich's gebührt.

    Oder Römer 7,2:

    Zitat

    Eine Frau ist dem Manne untertan, solange er lebt, dies verlangt das göttliche Gesetz. Sie ist erst frei, wenn der Mann stirbt.

    Oder Eph 5,22-24:

    Zitat

    Die Frau sei dem Manne als ihrem Herrn untertan. Der Mann ist das Oberhaupt der Frau, so wie Jesus das Oberhaupt der Gemeinde ist.

    Das Buch der Bücher hat doch immer recht, oder? :roll:


    Zurück zu Elkes Frage:
    Ein zentraler Punkt des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das am 1. Juli 1958 in Kraft trat:

    Zitat

    Das Letztentscheidungsrecht des Ehemanns in allen Eheangelegenheiten wird ersatzlos gestrichen.


    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichberechtigung


    Liebe Grüße von waldi :174:

    Und immer neugierig bleiben!

  • Gast001
    Gast
    • 16. Februar 2015 um 01:47
    • #22
    Zitat von Dieter

    Schade das sich das geändert hat.:sad::smartass:


    Darf Conny hier im Forum mitlesen?? :mrgreen:

    Liebe Grüße,
    Elke

  • wallbergler
    Gast
    • 16. Februar 2015 um 15:06
    • #23
    Zitat von ELMA

    Interessant:
    Quelle Wikipedia (Link s.#22)


    Hatten alle Frauen ( in jedem Alter) bis 1958 denn einen gesetzlichen männlichen Vormund ?

    Fragt sich

    Elke

    Das hat sich in damals Millionen Familien von selbst erledigt, war es doch in der Regel!!nur der Familienvorstand, der ein Auto kaufte und fuhr.

    Aber, ich denke mal , damals ist schon in so mancher Frau der Spruch zur Verwirklichung gereift:

    "Frauen, die lange ein Auge zudrücken, tun es am Ende nur noch um zu zielen."


    lieben Gruß
    Helmut

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