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Organspende- ein schwieriges Thema

  • Gast001
  • 25. Februar 2012 um 00:17
  • Carmen82
    Gast
    • 28. März 2012 um 13:53
    • #11

    Natürlich weiß man vorher nicht wer die eigenen Organe erhält, aber ist es nicht im Endeffekt nachher egal? Also es ist doch so dass man einem Menschen noch helfen kann, obwohl man schon tot ist. Kümmert es uns denn da wirklich noch ob der nun reich oder arm, jung oder alt, Alkoholkrank oder Supersportler,... ist/war?

    Die Diskussion ist interessant, nur weiter damit...

  • Grizzly
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    • 28. März 2012 um 22:57
    • #12

    Kann mir nicht vorstellen, dass jemand mit meinen verfetteten und von Hochdruck/Diabetes lädierten Organen noch was anfangen kann.

    Die größte Sehenswürdigkeit, die es gibt, ist die Welt - sieh sie Dir an (Kurt Tucholsky)

  • burki
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    • 29. März 2012 um 20:55
    • #13

    Wenn genügend Organe zur Verfügung stehen, wo soll es da noch Probleme geben.

    Wenn ich ein Schreiben bekomme lasse ich mich registrieren. Es geht hier um normale humanistische Hintergründe warum das jeder tun sollte.

    Im Übrigen lieber Grizzly geht es sicher nicht um belastete Organe in welcher Art auch immer! viele verunglücken leider und haben gesunde Organe, die anderen helfen könnten.

    Im Übrigen war das vor langer Zeit in der DDR mal humaner geregelt... Damit war „die Organentnahme von Verstorbenen für Transplantationszwecke […] zulässig, falls der Verstorbene zu Lebzeiten keine anderweitigen Festlegungen getroffen hat“ das war OK so, da haben wir in dieser neuen Republik noch einen langen Weg zurück zu legen. :cop:

    burki

  • Gast001
    Gast
    • 29. März 2012 um 21:04
    • #14

    Burki, schau mal #1 - ich denke, da wird sich auch in D bald etwas ändern.
    Es wird diskutiert.
    https://www.organspende-info.de/information/st…etz/diskussion/

    Zitat

    Wenn ich ein Schreiben bekomme lasse ich mich registrieren.


    Lad Dir den Ausweis doch runter! s.#1 ( Hab ich so gemacht)

    Gruß,
    Elke

  • burki
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    • 29. März 2012 um 23:16
    • #15

    Elke in der Fam. bei uns ist das ja besprochen.

    Ist ja OK, wenn das Realität wird, das Grundgesetz hat eben auch noch Änderungsbedarf... :)

    vielleicht sollte man auch die 10 Gebote mal nachbessern :)

    burki

  • Gast001
    Gast
    • 29. März 2012 um 23:35
    • #16
    Zitat von burki

    vielleicht sollte man auch die 10 Gebote mal nachbessern :)

    burki

    Hmm... wie interpretierst Du denn da?
    ( Diese Frage meine ich jetzt ernst und als echte Frage)

    Gruß,
    Elek

  • burki
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    • 29. März 2012 um 23:50
    • #17

    wird nicht gerade in der kath. Kirche das Recht auf Unversehrtheit (des Körpers) beschrieben, also die Selbstbestimmung was bei einem Tod zu geschehen hat?

    ist da nicht gerade der größte Widerstand?

    burki

  • Gast001
    Gast
    • 30. März 2012 um 00:04
    • #18

    Du hattest die 10 Gebote angesprochen

    1 Du sollt keine anderen Götter haben neben mir
    2 Du sollst den Namen des Herrn nicht missbrauchen
    3 Du sollst den Feiertag heiligen
    4 Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren
    5 Du sollst nicht töten
    6 Du sollst nicht ehebrechen
    7 Du sollst nicht stehlen
    8 Du sollst nicht falsch Zeugnis reden ...
    9 Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib
    10 Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut

    Da sehe ich keinen Widerspruch
    Über die Stellung der kath. Kirche zu Organspenden müsste ich mich infomieren.

    Dass die Selbstbestimmung der Büger über das, was nach dem Tod geschehen kann(darf) gewahrt werden muss, würde ich bei jedem Gesetz zur Transplantation als unabdingbar betrachten.
    Aber ist das z.B. in Österreich mit der Widerspruchslösung nicht der Fall?
    Auch bei einer evtl. Entscheidungslösung wäre dies doch der Fall.

    Gruß,
    Elke

  • burki
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    • 30. März 2012 um 16:48
    • #19

    die unterschiedlichen Regelungen kann man hier nachlesen...

    https://de.wikipedia.org/wiki/Organspende

    burki

  • Gast001
    Gast
    • 30. März 2012 um 22:37
    • #20

    Danke für den Link - die unterschiedlichen Regelungen werden hier deutlich gemacht.

    Ich denke, jede Regelung, jedes Gesetz muss so sein , dass jeder Bürger selbst frei entscheiden kann, ob er einer Transplantation zustimmt oder nicht. Und zwar ohne Begründung, da diese aus ethischen, moralischen, persönlichen , religiösen oder sonstigen weltanschaulichen Gründen ganz unterschiedlich sein können. Und damit gäbe es auch keinen Widerspruch zum Grundgesetz. So sehe ich es.
    Die offizielle Meinung der katholischen Kirche dazu interessiert mich wenig.

    Der größte Unterschiede zur Regelung z.B. in Österreich besteht für mich darin, dass jeder in A sich aktiv damit beschäftigen muss und sich ggf. gegen eine Organspende aussprechen muss, während es bei uns in D umgekehrt ist : wer sich nicht damit beschäftigt und auch mit seinen Angehörigen nicht darüber spricht, der kommt automatisch als Organspender nicht in Frage.

    Ich bin für ein Gesetz wie das in Österreich.

    Gruß,
    Elke

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