Mit der Inschrift auf der Rückseite kann ich nichts anfangen
Ich nehme an dass die Jahreszahl auf der anderen Seite des Steins steht. In der historischen und modernen Vermessung ist ein Weiser (auch Rückmarke genannt) ein Hinweisstein oder eine Kerbe auf dem Stein. Wenn ein exakter Grenzpunkt nicht direkt vermarkt werden kann (z. B. weil er mitten in einem Bach, an einer unzugänglichen Felswand oder auf einem stark befahrenen Weg liegt), setzt man den Stein leicht versetzt ab. Der Stein dient dann als „Weiser“ und zeigt mit einer Richtungslinie und einer Entfernungsangabe genau dorthin, wo die reale Grenze verläuft. In anderen Fällen verweist der Text schlicht auf die Fortsetzung zum nächsten Hauptstein. In alten bayerischen oder österreichischen Grenzbeschreibungen steht „v. J.“ sehr häufig für „vom Jahre“ gefolgt von einer Jahreszahl (z. B.: v. J. 1844), um auf das Jahr des zugrundeliegenden Grenzvertrags oder der Vermessung hinzuweisen. Die Inschrift auf dem historischen Grenzstein von 1844 zwischen Jungholz (Tirol) und Unterjoch (Allgäu) ist eine historische Abmarkung. Sie basiert vermutlich auf dem bayerisch-österreichischen Grenzberichtigungsvertrag vom 30. Januar 1844.
Mehr habe ich dazu nicht herausgefunden.
Liebe Grüße von waldi ![]()