Bitte aufpassen!!!
7.8.2018
Alles anzeigenEuGH-Urteil stärkt Urheberrecht im Internet
Im Internet frei zugängliche Fotos dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ohne Zustimmung des Fotografen auf anderen Websites gezeigt werden. Die Richter stellten sich damit gestern im Streit um ein Bild, das eine Schülerin im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen auf die Website ihrer Schule gestellt hatte, auf die Seite des Fotografen.
Neues Publikum bedarf neuer Zustimmung
Durch die Veröffentlichung auf einer anderen Seite werde das Bild einem neuen Publikum zugänglich gemacht, dafür sei die Zustimmung des Urhebers nötig, schrieben die Richter. Dass die Nutzung des Bildes zuvor nicht eingeschränkt wurde, spiele dafür keine Rolle.
Anders sehe es aus, wenn ein Foto über einen Hyperlink zugänglich gemacht werde, der auf die Seite verweise, auf der das Foto ursprünglich veröffentlicht wurde: Das trage zum guten Funktionieren des Internets bei.
Urteil soll Respekt für Urheberrecht schaffen
Das Urteil könne eine Reihe von Klagen auslösen, wenn Künstlerinnen und Künstler ihren Rechten nachgingen, sagte der Anwalt Nils Rauer von der Kanzlei Hogan Lovells. Die Gesellschaft müsse das Urheberrecht respektieren. Ziel der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des EuGH sei es, diesen Respekt zu schaffen.
Die Schülerin hatte das Foto von der Website eines Reisemagazins heruntergeladen. Der Fotograf hatte dagegen geklagt und geltend gemacht, dass er das Nutzungsrecht nur dem Magazin gewährt habe.