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EuGH-Urteil stärkt Urheberrecht im Internet

  • Tom
  • 8. August 2018 um 21:54
  • Unerledigt
  • Tom
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    • 8. August 2018 um 21:54
    • #1

    Bitte aufpassen!!!

    7.8.2018

    Zitat von https://orf.at/stories/2450120/

    EuGH-Urteil stärkt Urheberrecht im Internet

    Im Internet frei zugängliche Fotos dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ohne Zustimmung des Fotografen auf anderen Websites gezeigt werden. Die Richter stellten sich damit gestern im Streit um ein Bild, das eine Schülerin im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen auf die Website ihrer Schule gestellt hatte, auf die Seite des Fotografen.

    Neues Publikum bedarf neuer Zustimmung

    Durch die Veröffentlichung auf einer anderen Seite werde das Bild einem neuen Publikum zugänglich gemacht, dafür sei die Zustimmung des Urhebers nötig, schrieben die Richter. Dass die Nutzung des Bildes zuvor nicht eingeschränkt wurde, spiele dafür keine Rolle.

    Anders sehe es aus, wenn ein Foto über einen Hyperlink zugänglich gemacht werde, der auf die Seite verweise, auf der das Foto ursprünglich veröffentlicht wurde: Das trage zum guten Funktionieren des Internets bei.

    Urteil soll Respekt für Urheberrecht schaffen

    Das Urteil könne eine Reihe von Klagen auslösen, wenn Künstlerinnen und Künstler ihren Rechten nachgingen, sagte der Anwalt Nils Rauer von der Kanzlei Hogan Lovells. Die Gesellschaft müsse das Urheberrecht respektieren. Ziel der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des EuGH sei es, diesen Respekt zu schaffen.

    Die Schülerin hatte das Foto von der Website eines Reisemagazins heruntergeladen. Der Fotograf hatte dagegen geklagt und geltend gemacht, dass er das Nutzungsrecht nur dem Magazin gewährt habe.

    Alles anzeigen

    Schöne Grüße

    Tom

  • Gast001
    Gast
    • 9. August 2018 um 16:27
    • #2

    Das ist eigentlich nichts Neues!!!

    Das Urheberrecht ist keine Erfindung der DSGVO!!!

    Fremdbilder durften noch nie wie eigene verwendet werden.

    Selbst für Wiki Bilder ist bei jedem Bild immer genau beschrieben ,was getan werden muss, wenn man sie verwenden will

    z,B, hier

    https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburg#/…31423763713.jpg

    This file is licensed under the Creative Commons Attribution 2.0 Generic license.You are free:

    • to share – to copy, distribute and transmit the work
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    Under the following conditions:

    • attribution – You must attribute the work in the manner specified by the author or licensor (but not in any way that suggests that they endorse you or your use of the work)

    Quelle und Bildautor müssen angegeben werden.

    Ich habe bisher nur noch nie von einer Klage gelesen... Meist wird das intern und nicht gleich über Gerichte geregelt.

    Abmahnung, ja. Unterlassungsaufforderungen ja.

    Aber eine Klage wegen 400 € ????

    tstss

    Elke

  • Tom
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    • 9. August 2018 um 21:19
    • #3
    Zitat von ELMA

    Das ist eigentlich nichts Neues!!!

    Das Urheberrecht ist keine Erfindung der DSGVO!!!


    Fremdbilder durften noch nie wie eigene verwendet werden.

    Stimmt, nur habn sich bisher die wenigsten an das Gesetz gehalten.

    Und jetzt, wo einer geklagt hat und gewonnen, jetzt werden manche hoffentlich vernünftiger.

    Es geht ja um Bilder die ich irgendwo herunterlade und dann auf einem anderen Server hochlade.

    Da hilft kein Angabe von Autor odgl.

    Das ist Bilderklau.

    Ich denke, nach diesem Urteil, werden viele klagen.

    Schöne Grüße

    Tom

  • Gast001
    Gast
    • 9. August 2018 um 21:41
    • #4
    Zitat von Tom

    dann auf einem anderen Server hochlade.

    Das muss ich nicht, wenn ich die Url der Orignalseite benütze.

    ( so mache ich es mit Wikibildern - die speichere ich nicht auf unserem Server)

    Wenn ich beachte, was dort unter Lizenz steht, ist das legal und keineswegs Bilderklau.

    An was für Bilder denkst Du denn, Tom?

    Konkretes Beispiel????

    Dann wird es vielleicht klarer wo die Grenzen sind (vor allem in Bezug auf ein Forum, aber auch auf soziale Medien wie FB, Instagram u.a.)

    Gruß,

    Elke

  • Tom
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    • 10. August 2018 um 00:04
    • #5
    Zitat von ELMA

    An was für Bilder denkst Du denn, Tom?

    Wie ich es geschrieben habe.

    Wenn jemand Bilder irgendwo runter ladet und dann auf einer anderen Seite (Server) hinauf ladet.


    Zitat von ELMA

    Bilderklau

    ist das was ich geschrieben habe.

    z.B. ich suche im Google nach schönen Geburtstagsbildern wie Blumen etc.

    ich finde eine schöne Seite, lade mir da ein Bild runter und lade es hier in unsere Galerie.

    Dann grüße ich jemand damit.

    Damit habe ich Bilderklau gemacht.

    Ich habe mir das Bild zu eigen gemacht indem ich es mir auf meine Festplatte gespeichert habe.

    Solange ich nix damit mache, ok.

    Aber wie ich es hier rauf lade und zeige, tritt das ein was auch beim Gerichtsurteil entschieden wurde.

    Zitat von ELMA

    Das muss ich nicht, wenn ich die Url der Orignalseite benütze.

    Ja, aber das tut eben nicht jeder. Das wäre: Das trage zum guten Funktionieren des Internets bei.

    Wenn jemand dann auch noch seinen namen als Wasserzeichen einfügt in das Bild, dann wäre das der Supergau.

    Schöne Grüße

    Tom

  • Johannes56
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    • 10. August 2018 um 07:22
    • #6

    Hallo,

    es stimmt, dass Bilderklau immer schon verboten war und es im Bewußtsein vieler Internetuser nicht angekommen ist. Da ist man wohl auch als Forenbetreiber gefordert. Ich habe auf anderen Foren schon Avatarbilder gesehen, die ganz sicher gegen das Urheberrecht verstoßen. Bisweilen muss man die User darauf aufmerksam machen und schauen, dass solche Fotos schnell wieder verschwinden, die Gefahr von Klagen steigt wegen der größeren Aufmerksamkeit.

    Da gab es ja auch einmal einen Urheberstreit über ein Foto, das ein Affe geschossen hatte und eine Tierschutzorganisation das Urheberrecht für den Affen eingeklagt hatte .......

    https://derstandard.at/2000061308878/…tskosten-pleite

    Johannes

  • Gast001
    Gast
    • 10. August 2018 um 10:58
    • #7
    Zitat von Johannes56

    Da ist man wohl auch als Forenbetreiber gefordert

    Als Admin und Betreiberin dieses Forums möchte ich aus den Forenregeln zitieren ( sie wurden 2018 nach der DSGVO angepasst) . Was hier steht, gilt uneingeschränkt und das schon seit Beginn des Forums!!

    4. Urheberrechte und Copyright
    Jeder Nutzer garantiert, dass er nur Inhalte einstellt, die nicht einem Copyright, Urheberrechten , bzw. Rechten Dritter unterliegen
    Es ist nicht Aufgabe der Admins und Moderatoren, sich über die Verwertungsrechte, Lizenzen, Urheberrechte von Beiträgen der Nutzer zu informieren.

    Bei Bekanntwerden von Verstößen gegen Urheberrechte und Copyright werden die Beiträge gelöscht.

    Ich sehe mich weiterhin nicht in der Lage, jedes Bild, jeses Avatar, jedes Smilie usw zu kontrollieren.

    Hier sehe ich jeden Forumsnutzer in eigener Verantwortung.

    Nur was ich weiß, kann ich ändern.

    Manches ist sicher auch eine Gratwanderung.

    Ich weiß, dass mir schon ein paar Mal User nicht wohlgesonnen waren und mich als kleinlich bezeichnet haben, wenn ich zum Entfernen bestimmter Inhalte aufgefordert habe, Das geschieht jedoch immer per PN - niemals öffentlich.

    Ich bin mir sicher, dass hier im Forum Schöner Reisen manches strenger gesehen wird als anderswo.

    Und was anderswo ist, interessiert mich nicht.

    Dennoch ist es durchaus sinnvoll, dass hier anlässlich des oben von Tom zitierten Urteils des EuGH nochmals darauf hingewiesen wird.

    Sollte jemand entdecken, dass Bilder und Beiträge hier aus dem Forum oder der Mediengaleirie "geklaut" werden, so stehen ihm alle rechtlichen Möglichkeiten zu Verfügung. Aus eigener Erfahrung würde ich jedoch zuerst mit einer Kontaktaufahme beginnen.

    Elke

  • Tom 16. Oktober 2020 um 19:01

    Hat das Thema aus dem Forum Informationen vom Forumsteam nach Archiv verschoben.

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