Nur stehen das Dinge drin, die nicht unbedingt stimmen müssen. Wenn ein Grundstück eben nicht in letzter Zeit verkauft wurde, dann haben die Behörden oft nur die Altbestände aus vor-Jugoslawien-Zeiten übernommen. Inzwischen wurde z. B. das Nachbargrundstück bebaut und neu vermessen und dabei vielleicht ein Stück den anderen Grundstücks "verschoben". Nachvermessung ist also faktisch Pflicht.
grüsse
jürgen
18. April 2024, 23:15
Gäste Informationen
Hallo,gefällt dir der Thread, willst du was dazu schreiben,
dann melde dich bitte an.
Hast du noch kein Benutzerkonto, dann bitte registriere dich, nach der Freischaltung kannst du
das Forum uneingeschränkt nutzen.
Dieses Thema enthält 0 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen