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0391: WIEN> Freiwilliger Durchgang

  • Gast001
  • 6. Juli 2008 um 13:28
  • Unerledigt
  • Gast001
    Gast
    • 6. Juli 2008 um 13:28
    • #1

    Wo gibt es denn so etwas?
    Und was soll "Freiwilliger Durchgang" bedeuten?
    Gibt es auch unfreiwillige... :wink: ?

    Gruß,
    ELMA

  • Hartmut
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    • 6. Juli 2008 um 14:17
    • #2

    in Wien?

    [COLOR="#0000CD"]Entdecke die Welt, wie einst Captain Cook, Baedeker oder Marco Polo[/COLOR]

    Carpe Diem Annette und Hartmut

    [COLOR="#008080"]Wissen schafft Wissen - jeden Tag entsteht neues Wissen![/COLOR]

  • Gast001
    Gast
    • 6. Juli 2008 um 17:19
    • #3

    Richtig.
    So was kann ja nur in Wien sein... :wink:

    Gruß,
    ELMA

  • Hartmut
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    • 6. Juli 2008 um 17:34
    • #4

    Das hast Du im VII. Bezirk "Neubau" in der Lerchenfelder Straße gefunden! Es ist ein Durchgang zur Burggasse.

    [COLOR="#0000CD"]Entdecke die Welt, wie einst Captain Cook, Baedeker oder Marco Polo[/COLOR]

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  • Gast001
    Gast
    • 6. Juli 2008 um 18:41
    • #5
    Zitat von Hartmut

    Das hast Du im VII. Bezirk "Neubau" in der Lerchenfelder Straße gefunden!

    Das hast Du schnell gefunden, Hartmut! :up:
    Ja , als Fußgänger kommt man hier von der Lerchenfelder Straße in die Neustiftgasse ( und von dort in die Burggasse).
    Ich hatte das Glück, in der Josefstadt ( VIII. Bezirk) zu wohnen und das war dann der kürzeste Weg zum Zentrum.

    Leider war es Winter.

    Im Sommer ist dieser Durchgang sicher ein lauschiges Plätzchen – kleine Kneipen locken sicher zum Verweilen

    Die Frage ist jetzt nur noch, woher dieser originelle Name kommt!

    Gruß,
    ELMA

  • Gast001
    Gast
    • 7. Juli 2008 um 00:29
    • #6

    Ja, die Frage ist:

    Warum heißt der Durchgang:

    Freiwilliger Durchgang?

    Gruß,
    ELMA

  • Hartmut
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    • 7. Juli 2008 um 07:11
    • #7

    Man kann doch niemanden dazu zwingen! Vielleicht will man die Haftung aussschließen.

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  • Gast001
    Gast
    • 7. Juli 2008 um 09:04
    • #8
    Zitat von Hartmut

    Man kann doch niemanden dazu zwingen! Vielleicht will man die Haftung aussschließen.


    Ich muss kurz nachfragen, wie Du das meinst:
    Denkst Du , dass man niemanden zwingen kann, dort durchzugehen (und evtl Schadensansprüche von vorne herein ausschließen möchte)?
    Bei uns würde dann stehen "Durchgang auf eigene Gefahr"

    Das wäre dann nicht die richtige Erklärung

    Gruß,
    ELMA

  • Gast001
    Gast
    • 8. Juli 2008 um 08:23
    • #9

    Die richtige Erklärung wäre ( wenn ich mich auf eine Stadtführerin in Wien verlassen kann):

    "Durchgang bis auf Widerruf" - so würde man bei uns schreiben.
    In diesem Viertel von Wien gibt es viele "Zinshäuser" ( große Mietshäuser) vom Beginn des letzten Jahrhunderts mit durchgehenden Innenhöfen, durch die man zu Fuß leicht zur anderen Straße gelangt: eigentlich Privatgelände.
    Der Eigentümer erlaubt freiwillig den Passanten den Durchgang.

    Ob das heute nicht schon unwiderliches Gewohnheitsrecht ist, weiß ich nicht.

    Gruß,
    ELMA

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