Bei uns in der Gemeinde gibt es eine Verordung und die besagt:
§ 7
Sicherungsarbeiten
1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab
07.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr von Schnee zu
räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden
Stoffen (z.B. Sand, Splitt), jedoch nicht mit ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das
Eis zu beseitigen.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur
Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich
ist.
Quelle:
https://www.bruckmuehl.de/index.php?id=165,33
Ich gehe doch davon aus, dass das in Bayern überall ähnlich ist.
Schau mal in Dietfurt nach, Herbert!!!
In anderen Bundesländern ist es wohl auch so , wie Karin und Tosca angedeutet haben. Oder nicht???
Ich bin deshalb nicht unglücklich darüber, dass der Winter noch auf sich warten lässt..
Jeden Tag um halb sieben den Wecker stellen und zum Fenster rausschauen macht keine besondere Freude.
Gruß,
Elke